Richtlinien
Verhaltenskodex von nLighten
Einführung
Dieser Verhaltenskodex („Kodex“) von nLighten HQ B.V. und seinen verbundenen Unternehmen (zusammengenommen das „Unternehmen“ oder „nLighten“) deckt ein breites Spektrum an Geschäftspraktiken und -aspekten ab. Er deckt nicht alle Probleme ab, die auftreten können, aber er legt die Grundprinzipien fest, an denen sich nLighten-Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren orientieren können. Alle Mitarbeiter des Unternehmens (Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Festangestellte und Leiharbeitskräfte), leitende Angestellte und Direktoren haben sich entsprechend dem Kodex zu verhalten und müssen auch nur den Anschein unangemessenen Verhaltens gegenüber dem Unternehmen vermeiden. Alle Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren müssen sich mit dem Kodex und anderen Richtlinien von nLighten vertraut machen. Dieser Kodex gilt
gegebenenfalls auch für Dritte, einschließlich Vertreter, Händler oder Lieferanten, Zulieferer, Berater, Auftragnehmer und Subunternehmer.
Bitte richten Sie alle Fragen zu diesem Kodex an compliance@nlighten.eu.
1. Anwendungsbereich des Kodex
Dieser Kodex soll Fehlverhalten verhindern und Folgendes fördern:
- ehrliches und ethisches Verhalten, einschließlich des moralischen Umgangs mit tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikten zwischen persönlichen und beruflichen Beziehungen;
- vollständige, faire, genaue, zeitnahe und verständliche Offenlegung in Berichten und Dokumenten, die das Unternehmen bei Aufsichtsbehörden einreicht oder ihnen vorlegt, sowie in anderen Mitteilungen des Unternehmens;
- Einhaltung der behördlichen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen;
- die sofortige interne Meldung von Verstößen gegen diesen Kodex an die in diesem Kodex genannte(n) zuständige(n) Person(en);
- Verantwortlichkeit für die Einhaltung dieser Richtlinie und
- die Einhaltung eines hohen Standards der Geschäftsethik.
2. Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen
Die wörtliche als auch sinngemäße Einhaltung des Gesetzes ist das Fundament, auf dem die ethischen Standards des Unternehmens beruhen. Alle Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren müssen alle internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, die auf das Geschäft und den Betrieb des Unternehmens anwendbar sind, respektieren und einhalten. Auch wenn Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren möglicherweise nicht alle dieser Gesetze, Vorschriften und Verordnungen im Detail kennen, sollten sie sie gut genug kennen, um zu wissen, wonach man suchen muss und wann man sich beraten lassen sollte.
3. Interessenkonflikte
Ein „Interessenkonflikt“ liegt vor, wenn die privaten Interessen einer Person in irgendeiner Weise mit den Interessen des Unternehmens kollidieren oder auch nur zu kollidieren scheinen. Ein Interessenkonflikt kann entstehen, wenn Mitarbeiter, leitende Angestellte oder Direktoren Maßnahmen ergreifen oder Interessen haben, die es ihnen erschweren, ihre Arbeit im Namen des Unternehmens objektiv und effektiv auszuführen. Interessenkonflikte können auch entstehen, wenn Mitarbeiter, leitende Angestellte oder Direktoren (oder eines ihrer Familienmitglieder) aufgrund ihrer Position im Unternehmen unangemessene persönliche Vorteile erhält. Darlehen oder Bürgschaften für Verbindlichkeiten von Mitarbeitern, leitende Angestellte oder Direktoren und deren Familienmitgliedern können zu Interessenkonflikten führen
Der Dienst am Unternehmen darf niemals dem persönlichen Gewinn oder Vorteil untergeordnet werden. Interessenkonflikte sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Zu den offensichtlichen Interessenkonflikten von Mitarbeitern, leitenden Angestellten oder Direktoren, die eine Aufsichtsfunktion oder eine Ermessensbefugnis im Umgang mit Dritten haben, können insbesondere gehören:
- jede Beteiligung an einem Kunden, Lieferanten oder Wettbewerber, es sei denn, diese Beteiligung besteht in Form von Aktien, die an einer geregelten Börse gehandelt werden;
- jedes Beratungs- oder Arbeitsverhältnis mit einem Kunden, Lieferanten oder Wettbewerber;
- alle externen geschäftlichen Aktivitäten, die die Fähigkeit einer Person beeinträchtigen, ihrer Verantwortung gegenüber dem Unternehmen die erforderliche Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen;
- die Annahme von Geschenken ohne Nennwert oder von unangemessenen Bewirtungen durch eine Organisation, mit der das Unternehmen gegenwärtig oder in Zukunft Geschäfte tätigt;
- eine Position, in der sie die Arbeitsbewertung, das Gehalt oder die Leistungen eines Familienmitglieds beaufsichtigen, überprüfen oder in irgendeiner Weise beeinflussen; und
- etwas an das Unternehmen zu verkaufen oder von dem Unternehmen zu kaufen, es sei denn zu denselben Bedingungen, zu denen vergleichbare Mitarbeiter kaufen oder verkaufen dürfen.
Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft oder des Vorstands der Gesellschaft („Vorstand“) nicht für einen Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten als Mitarbeiter, Berater oder Vorstandsmitglied tätig sein. Von Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren wird erwartet, dass sie Situationen vermeiden, in denen die privaten Interessen ihrer Familie, einer Person, die in ihrem Haushalt lebt, oder eines anderen Mitarbeiters mit den Interessen des Unternehmens kollidieren oder zu einem Konflikt führen, oder den Anschein eines Konfliktes mit den Interessen des Unternehmens erwecken könnten.
Am besten ist es, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern des Unternehmens zu vermeiden, es sei denn, sie erfolgen im Namen des Unternehmens.
Interessenkonflikte sind nicht immer leicht zu erkennen und eine weitere Überprüfung und Diskussion kann angebracht sein. Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren, die Kenntnis von einem Konflikt oder einem potenziellen Konflikt haben oder sich nicht sicher sind, ob unter bestimmten Umständen ein Konflikt oder ein potenzieller Konflikt vorliegen könnte, sollten sich unter compliance@nlighten.eu informieren.
4. Geschäftschancen
Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren ist es untersagt, ohne Zustimmung des Vorstands, Chancen, die sich durch die Nutzung von Unternehmenseigentum, Informationen oder Positionen ergeben, persönlich zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren dürfen nicht:
- mit dem Unternehmen in Wettbewerb treten;
- Dritten ungerechtfertigte Vorteile zum Nachteil des Unternehmens verschaffen; oder
- die Geschäftschancen des Unternehmens für sich, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, sonstige Lebensgefährten, Pflegekinder oder Verwandten bis zum zweiten Grad (leiblich oder verschwägert), nutzen.
Wenn Mitarbeiter, leitende Angestellte oder Direktoren durch die Nutzung von Eigentum oder Ressourcen des Unternehmens, oder aufgrund ihrer Position bei dem Unternehmen eine Geschäftschance entdecken oder angeboten bekommen, muss die betreffende Person zunächst ihren unmittelbaren Vorgesetzten über die Bedingungen der Geschäftschance informieren, der sich dann mit der entsprechenden Managementebene berät, um zu entscheiden, ob das Unternehmen die Geschäftschance wahrnehmen soll.
5. Verbot von Privatkrediten
Das Unternehmen wird keine neuen Kredite oder persönliche Darlehen an Direktoren oder leitende Angestellte des Unternehmens vergeben und keine wesentlichen Änderungen oder Verlängerungen bestehender Kreditvereinbarungen vornehmen.
6. Wettbewerb und fairer Umgang
Das Unternehmen bekennt sich zu fairem und ehrlichem Wettbewerb. Das Unternehmen strebt einen Wettbewerbsvorteil durch hervorragende Leistung an, nicht durch unethische oder illegale Geschäftspraktiken. Der Diebstahl geschützter Informationen, der Besitz von Geschäftsgeheimnissen, die ohne Zustimmung des Eigentümers erlangt wurden, oder die Veranlassung einer solchen Offenlegung durch ehemalige oder gegenwärtige Mitarbeiter anderer Unternehmen ist verboten. Alle Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren sollten sich bemühen, die Rechte von Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Wettbewerbern und Mitarbeitern des Unternehmens zu respektieren und fair mit ihnen umzugehen. Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren dürfen sich keine unfairen Vorteile verschaffen, indem sie besondere Informationen manipulieren, verheimlichen oder missbrauchen, wesentliche Tatsachen falsch darstellen oder unlautere Geschäftspraktiken anwenden.
Die Einhaltung der Qualitätskontrollprozesse und der Sicherheitsanforderungen des Unternehmens ist unerlässlich, um den guten Ruf des Unternehmens zu erhalten. Im Zusammenhang mit Ethik bedeutet Qualität, dass die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens den angemessenen Erwartungen der Kunden entsprechen.
Der Zweck von Bewirtung und Geschenken im geschäftlichen Umfeld ist es, guten Willen und gute Arbeitsbeziehungen zu schaffen, und nicht, sich einen unlauteren Vorteil gegenüber Dritten zu verschaffen. Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren sowie Familienangehörige von Mitarbeiternund Vertreter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Position bei dem Unternehmen keine Geschenke oder Bewirtungen anbieten, geben, bereitstellen oder annehmen, es sei denn, diese:
- sind keine Geldgeschenke;
- entsprechen der üblichen Geschäftspraxis;
- sind nicht übermäßig wertvoll;
- können nicht als Bestechung oder Auszahlung ausgelegt werden;
- verstoßen nicht gegen Gesetze oder Vorschriften;
Um einen fairen und ehrlichen Wettbewerb zu fördern, gelten die folgenden Regeln für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren:
- sie dürfen keine wissentlichen Vereinbarungen oder stillschweigenden Absprachen mit Wettbewerbern des Unternehmens treffen, die den fairen und ehrlichen Wettbewerb unrechtmäßig einschränken;
- sie müssen bei der Erörterung von Wettbewerbsfragen im Zusammenhang mit den Geschäften des Unternehmens (einschließlich der Strategien des Unternehmens und der Identität seiner Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner) Vorsicht walten lassen, es sei denn, diese Informationen sind auf andere Weise als durch unsachgemäße Offenlegung öffentlich zugänglich;
- sie müssen sich bei der Beteiligung an Joint Ventures und Branchenverbänden, an denen Wettbewerber beteiligt sind, auf die für die Durchführung der Geschäfte notwendige Kommunikation beschränken;
- sie dürfen Marktmacht oder Marktinformationen nicht wissentlich in einer Weise ausnutzen, die den fairen und lauteren Wettbewerb einschränken könnte;
- sie dürfen sich nicht an unlauteren oder irreführenden Handlungen oder Praktiken beteiligen;
7. Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Verhinderung von Belästigung
nLighten verpflichtet sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von ungesetzlicher Diskriminierung oder Belästigung jeglicher Art ist. nLighten verpflichtet sich nachdrücklich, Chancengleichheit in allen Aspekten der Beschäftigung zu gewährleisten und die geltenden nationalen Gesetze in Bezug auf Behinderungen einzuhalten und angemessene Vorkehrungen für Mitarbeiter mit Behinderungen zu treffen. nLighten verfolgt die Politik, alle Stellen auf nicht diskriminierende Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen, staatlichen und lokalen Gesetzen zu besetzen. Diskriminierung oder Repressalien, einschließlich Belästigung durch einen Manager, Vorgesetzten oder eine andere verantwortliche Person werden nicht toleriert und führen zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
nLighten verbietet jede Form von rechtswidriger Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung, Religion oder aus einem anderen gesetzlich geregelten Grund in jedem Aspekt des Beschäftigungsprozesses, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Beförderung, Degradierung, Versetzung, Anstellung, Kündigung, Vergütung oder Ausbildung. Der Begriff „Belästigung“ umfasst Belästigungen, die auf Kategorien beruhen, die durch nationale, staatliche oder lokale Gesetze geschützt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unerwünschte Beleidigungen, Witze oder verbale, visuelle oder physische Verhaltensweisen in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationale Herkunft, Abstammung, Staatsangehörigkeitsstatus, Schwangerschaft, Geburt, körperliche Behinderung, geistige und/oder seelische Behinderung, Alter, Wehrdienst, Familienstand, eingetragene Partnerschaft oder eingetragene Lebensgemeinschaft, Geschlecht (einschließlich Stereotypen und Geschlechtsidentität oder -ausdruck), Gesundheitszustand, genetische Informationen oder sexuelle Orientierung einer Person.
Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter in einem Umfeld arbeiten können, das frei von unaufgeforderten und unerwünschten sexuellen Annäherungsversuchen ist. Sexuelle Belästigung bezieht sich auf Verhaltensweisen wie unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, Aufforderungen zu sexuellen Gefälligkeiten und andere Verhaltensweisen oder Mitteilungen sexueller Natur. Die Unterwerfung unter ein solches Verhalten darf nicht als Grundlage für Beschäftigungsentscheidungen dienen, und ein solches Verhalten darf die Arbeitsleistung einer Person nicht dadurch beeinträchtigen, dass ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Arbeitsumfeld geschaffen wird. Das Unternehmen toleriert keinerlei sexuelle Belästigung.
In Bezug auf die Richtlinie zur Nichtdiskriminierung und Verhinderung von Belästigung von nLighten wird von allen Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren erwartet, dass sie:
- diese Richtlinie aktiv unterstützen;
- im Umgang mit anderen Mitarbeitern, Verkäufern, Kunden und Partnern jederzeit in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie handeln;
- sicherstellen, dass alle von ihnen und ihren unterstellten Mitarbeitern getroffenen Handlungen und Entscheidungen in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie stehen;
- sie jeden tatsächlichen oder vermuteten Vorfall, der gegen diese Richtlinie verstößt, unverzüglich an compliance@nlighten.eu melden;
8. Gesundheit und Sicherheit
Bei nLighten hat die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter, Auftragnehmer und Besucher oberste Priorität. nLighten verfügt über eine eigene Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie, die von jedem Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktor gelesen und befolgt werden muss.
9. Umwelt
Bei nLighten sind wir bestrebt, eine Arbeitsumgebung mit minimalem CO₂-Fußabdruck zu schaffen. Wir erreichen dies, indem wir uns auf Folgendes konzentrieren:
- Effizienter Entwurf und Betrieb, um den Verbrauch aller Ressourcen, einschließlich Energie, Wasser, Erdgas, Diesel und Kühlmittel, zu reduzieren;
- Ermutigung unserer Mitarbeiter und Lieferanten, das gemeinsame Ziel einer nachhaltigen Geschäftsentwicklung zu verfolgen;
- Implementierung umweltfreundlicher Lösungen in unseren Rechenzentren;
- Kontinuierliche Bewertung der Umsetzung und der Auswirkungen unserer ESG-Richtlinien;
10. Führung von Aufzeichnungen
Um verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen treffen zu können, benötigt das Unternehmen eine ehrliche und genaue Aufzeichnung und Berichterstattung von Informationen. Informationen, die intern aufgezeichnet oder an Dritte weitergegeben werden, müssen vollständig, fair, genau, aktuell, verständlich und umfassend sein. Berichte oder Aufzeichnungen dürfen nicht dazu verwendet werden, die Empfänger irrezuführen oder etwas Unzulässiges zu verbergen.
Viele Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren nutzen regelmäßig Spesenkonten, deren Ausgaben genau dokumentiert und aufgezeichnet werden müssen. Wenn Sie sich als Mitarbeiter, leitender Angestellter oder Direktor nicht sicher sind, ob eine bestimmte Ausgabe rechtmäßig ist, konsultieren Sie bitte die nLighten Richtlinien für Geschäftsausgaben oder wenden Sie sich an den Leiter der Finanzabteilung von nLighten.
Alle Bücher, Aufzeichnungen, Konten und Jahresabschlüsse des Unternehmens müssen eine genaue und überprüfbare Aufzeichnung aller Transaktionen enthalten, in angemessener Ausführlichkeit geführt werden, die Transaktionen des Unternehmens angemessen widerspiegeln und sowohl den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen als auch dem internen Kontrollsystem des Unternehmens entsprechen. Nicht aufgezeichnete oder „außerbuchhalterische“ Transaktionen oder Vermögenswerte sollen nicht geführt werden.
Geschäftsunterlagen und Mitteilungen werden häufig veröffentlicht und das Unternehmen und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren sollten in ihrer Funktion als Vertreter des Unternehmens Übertreibungen, abfällige Bemerkungen, Anspielungen oder unangemessene Charakterisierungen von Personen oder Unternehmen, die missverstanden werden könnten, vermeiden. Dies gilt auch für E-Mails, interne Memos und offizielle Berichte. Die Aufzeichnungen des Unternehmens sind stets in Übereinstimmung mit den Aufbewahrungsrichtlinien des Unternehmens und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren oder zu vernichten. In Übereinstimmung mit diesen Richtlinien und Anforderungen sollten Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren im Falle eines Rechtsstreits oder einer behördlichen Untersuchung die Rechtsabteilung konsultieren, bevor sie Maßnahmen ergreifen, da es wichtig ist, unangemessenes Verhalten oder den Anschein unangemessenen Verhaltens zu vermeiden.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren müssen vertrauliche Informationen, die ihnen vom Unternehmen oder seinen Investoren, Kunden, Lieferanten, Joint-Venture-Partnern oder anderen Personen, mit denen das Unternehmen ein Geschäft oder eine andere Transaktion in Erwägung zieht, anvertraut werden, vertraulich behandeln, es sei denn, die Offenlegung wurde von einem leitenden Angestellten genehmigt oder ist gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben. Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlichen Informationen, die für Wettbewerber nützlich oder hilfreich sein könnten oder die dem Unternehmen oder seinen Kunden und Lieferanten schaden könnten, wenn sie bekannt würden. Dazu gehören auch Informationen, die Lieferanten und Kunden dem Unternehmen anvertraut haben und die auch personenbezogene Daten enthalten können, die durch Datenschutzgesetze geschützt sind. Solche personenbezogenen Daten sollten nur fair und rechtmäßig in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet werden. Vertrauliche Informationen, die wir von Dritten erhalten, dürfen nur in Übereinstimmung mit den geltenden Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den jeweiligen Parteien verwendet und aufbewahrt werden.
Der Zugang zu vertraulichen Informationen sollte mit anderen Personen innerhalb des Unternehmens nur auf einer „Need-to-know“-Basis im Zusammenhang mit ihren Verantwortlichkeiten für das Unternehmen geteilt werden und alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren sollte diese Informationen nur im Zusammenhang mit der rechtmäßigen Führung von Geschäften im Namen des Unternehmens verwenden. Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren dürfen vertrauliche Informationen weder zum eigenen Vorteil nutzen noch an Dritte weitergeben oder verkaufen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
12. Internetnutzung und soziale Medien
Computer, Laptops und Handheld-Geräte mit E-Mail- und Internetzugang werden vom Unternehmen in erster Linie für die geschäftliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Alle Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren sollten beim Versenden von E-Mails (oder bei der Verwendung anderer elektronischer Kommunikationsmittel) dieselbe Sorgfalt, Vorsicht und Etikette walten lassen wie beim Versenden von Papierdokumenten.
Von Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren wird erwartet, dass sie vertrauliche Informationen und die Marke nLighten schützen, wenn sie Social-Media-Tools wie Blogs, Wikis, soziale Netzwerke und Community-Sites nutzen bzw. Videos teilen. Bei der Nutzung aller sozialen Medien, einschließlich persönlicher sozialer Medien, bei denen Mitarbeiter, leitende Angestellte oder Direktoren nicht als Vertreter von nLighten identifiziert werden können, wird von Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren erwartet, dass sie darauf achten, wie sie sich selbst darstellen. Das Unternehmen verbietet seinen Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren, sich unbefugt zu vertraulichen und nicht öffentlichen Informationen des Unternehmens zu äußern, wie z. B. zu aktuellen oder zukünftigen Geschäftsergebnissen oder Plänen des Unternehmens. Bitte senden Sie eine E-Mail an compliance@nlighten.eu, wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der Vertretung von nLighten in sozialen Medien haben.
13. Schutz und ordnungsgemäße Verwendung von Vermögenswerten und anderen Materialien des Unternehmens
Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren sollten sich bemühen, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und ihre effiziente Nutzung sicherzustellen. Diebstahl, Nachlässigkeit und Verschwendung wirken sich direkt auf die Rentabilität des Unternehmens aus. Jeder Verdacht auf Betrug oder Diebstahl sollte sofort zur Untersuchung gemeldet werden. Die Vermögenswerte des Unternehmens sollten für legitime Geschäftszwecke und nicht für Geschäfte außerhalb des Unternehmens verwendet werden.
Alle Mitarbeiter, leitende Angestellten und Direktoren müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die effiziente und rechtmäßige Nutzung von Unternehmenseigentum und -ressourcen sicherzustellen, und unverzüglich ihren direkten Vorgesetzten über jeglichen Missbrauch von Unternehmenseigentum oder -ressourcen informieren.
Die Pflicht zum Schutz des Unternehmensvermögens erstreckt sich auch auf die firmeneigenen Informationen. Geschützte Informationen umfassen geistiges Eigentum wie Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte sowie Geschäfts-, Marketing- und Servicepläne, technische und Fertigungsideen, Designs, Datenbanken, Aufzeichnungen, Gehaltsinformationen und alle unveröffentlichten Finanzdaten und -berichte. Die unbefugte Nutzung oder Weitergabe dieser Informationen wäre ein Verstoß gegen die Richtlinien des Unternehmens. Sie könnte auch illegal sein und zivil- oder strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
Viele Materialien wie Computersoftware, Audio- und Videokassetten, Zeitschriften, Bücher und Magazine sind urheberrechtlich geschützt. Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren dürfen urheberrechtlich geschütztes Material des Unternehmens oder Dritter nicht ohne eine gültige Lizenz oder vorherige Genehmigung des Urheberrechtsinhabers oder seines bevollmächtigten Vertreters vervielfältigen, verbreiten oder ändern. Nur Software, die rechtmäßig erworben wurde, darf auf einen Firmencomputer geladen werden.
14. Einhaltung des Kartellrechts
Es ist Unternehmenspolitik, alle geltenden Kartellgesetze einzuhalten. Die Kartellgesetze sind komplex und können in diesem Kodex nicht vollständig erläutert werden. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verhaltens bestehen, sollte die Rechtsabteilung des Unternehmens konsultiert werden, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
Von Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren wird erwartet, dass sie alle anwendbaren supranationalen, nationalen und staatlichen Kartellgesetze und -vorschriften einhalten. Es verstößt gegen die Richtlinien von nLighten, wenn Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren von nLighten Vereinbarungen oder Absprachen mit Wettbewerbern von nLighten treffen, die sich auf Preise, Preisgestaltung, Richtlinien, Rabatte, Werbeaktionen, Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen, Gebietsmärkte, Vertrieb oder Ähnliches beziehen. Kommunikation oder Diskussionen mit Wettbewerbern über diese Themen sind zu vermeiden. Jede Vereinbarung oder Absprache mit einer anderen Person, keine Geschäfte mit einem Kunden oder Lieferanten zu tätigen, verstößt gegen die Richtlinien von nLighten.
15. Bekämpfung von Korruption/Bestechung
Das Unternehmen verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung und wird alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung einhalten. Die geltenden Anti-Korruptionsgesetze und -vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sowie der UK Bribery Act und der US Foreign Corrupt Practices Act verbieten es, ausländischen Regierungsvertretern oder ausländischen politischen Kandidaten direkt oder indirekt etwas von Wert zu geben, um Aufträge zu erhalten oder zu behalten. Dieses Verbot gilt für direkte und indirekte Zahlungen, die das Unternehmen, Dritte oder Mitarbeiter leisten oder erhalten, und soll Bestechungen, Schmiergelder oder andere Formen der Einflussnahme verhindern. Illegale Zahlungen an oder von Regierungsbeamten eines Landes sind streng verboten. Auch in anderen Ländern kann es Gesetze und Vorschriften für Werbegeschenke an Regierungsbeamte geben.
Das Versprechen, Anbieten oder Gewähren von Geschenken, Gefälligkeiten oder sonstigen Zuwendungen an Regierungsbeamte oder -angestellte, die gegen diese Regeln verstoßen, verstößt nicht nur gegen die Unternehmensrichtlinien, sondern kann auch eine Straftat darstellen. Wenn Mitarbeiter Fragen oder Bedenken bezüglich der Bekämpfung von Korruption oder Bestechung haben, sollten sie sich an die Rechtsabteilung des Unternehmens wenden.
16. Geschenke und Unterhaltung
In vielen Ländern und Kulturen ist das Geben und Nehmen von Geschenken ein wichtiger Bestandteil des Geschäftslebens und kann legitimen geschäftlichen Zwecken dienen. Es sollte klar sein, dass der Zweck von geschäftlichen Bewirtungen und Geschenken in einem geschäftlichen Umfeld darin besteht, Wohlwollen und gute Geschäftsbeziehungen aufzubauen, und nicht darin, sich einen unlauteren Vorteil bei Kunden oder Lieferanten zu verschaffen. Von Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren wird erwartet, dass sie bei der Vergabe oder Annahme von Geschenken oder Bewirtung mit gutem Urteilsvermögen und Mäßigung vorgehen. Mitarbeitende, leitende Angestellte und Direktoren dürfen niemals Geschenke oder Bewirtung anbieten oder gewähren, es sei denn, diese:
- sind angemessen und nicht extravagant;
- sind unter den gegebenen Umständen angemessen und dienen einem vernünftigen wirtschaftlichen Zweck;
- sind nach den örtlichen Gepflogenheiten üblich und angemessen;
- werden nicht für unzulässige Zwecke angeboten und können nicht als Bestechung oder Auszahlung ausgelegt werden;
- verstoßen nicht gegen die nLighten-Richtlinie;
- verstoßen nicht gegen lokale oder internationale Gesetze oder Vorschriften.
Alles ab einem Wert von 50 Euro wird von nLighten als Geschenk betrachtet. Dazu gehören sowohl materielle Dinge wie eine Flasche Wein oder Kunstwerke als auch immaterielle Dinge wie Rabatte, Vergünstigungen, Darlehen und Vorteile, die der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehen. Als Geschenke gelten auch Mahlzeiten, Unterhaltung, Ausflüge, Eintrittskarten für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen sowie alle anderen Waren oder Dienstleistungen. Diese nLighten-Richtlinien für Geschenke und Bewirtung gelten jederzeit und unter allen Umständen, ohne Ausnahme für Feiertage oder Firmenveranstaltungen.
Es ist wichtig, dass Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren Ausgaben für Geschenke oder Bewirtung genau melden, sodass der Zweck, der Betrag und der Empfänger des Geschenks oder der Bewirtung für die Finanzabteilung und andere, die unsere Bücher und Aufzeichnungen prüfen könnten, offensichtlich (d. h. transparent) sind. Die Spesenabrechnung sollte den Zweck der Ausgabe, die Identität der Personen, die das Geschenk oder die Bewirtung erhalten haben, und die Tatsache, ob das Geschenk oder die Bewirtung einem Regierungsbeamten oder einem Angestellten einer Regierungsbehörde gegeben wurde, genau angeben. Aus der Spesenabrechnung sollte auch hervorgehen, wie und wann die Genehmigung für diese Ausgaben eingeholt wurde.
Empfangene Geschenke oder Bewirtungen sollten ebenfalls gemeldet werden, unter Angabe des Zwecks, des Gegenstands, des Betrags oder Werts und des Anbieters des Geschenks oder der Bewirtung. Nach Erhalt eines Geschenks oder einer Bewirtung sollten diese an compliance@nlighten.eu gemeldet werden.
17. Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
Wir glauben, dass es wichtig ist, ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder Einzelne ernsthafte Bedenken äußern kann, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen, und in dem Wissen, dass diese Bedenken ernst genommen und vom Unternehmen berücksichtigt werden.
nLighten verfolgt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die in gutem Glauben potenzielles Fehlverhalten melden oder bei einer Untersuchung helfen. Aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren können solche Unregelmäßigkeiten an compliance@nlighten.eu melden.
Jede Person, die eine Unregelmäßigkeit meldet, sollte so viele relevante und spezifische Informationen wie möglich liefern, damit die Unregelmäßigkeit ordnungsgemäß geprüft und untersucht werden kann.
nLighten folgt dem Geist der EU-Whistleblower-Richtlinie und das Unternehmen verpflichtet sich, die allgemeinen Grundsätze der Richtlinie einzuhalten, indem es die Rechte von Whistleblowern schützt und einen fairen Umgang mit potenziellen Unregelmäßigkeiten fördert, die den zuständigen leitenden Angestellten zur Kenntnis gebracht werden. Darüber hinaus hat jeder Whistleblower das Recht und das Unternehmen die Möglichkeit, einen unabhängigen, vertraulichen Berater zu den von ihm gemeldeten Unregelmäßigkeiten zu konsultieren. Dieser Berater wird vom Compliance-Beauftragten benannt.
Das Unternehmen wird die Identität des Whistleblowers sowie alle von ihm gemeldeten Unregelmäßigkeiten privat und vertraulich behandeln. Derartige Informationen werden von dem Unternehmen nicht weitergegeben, es sei denn:
- der Whistleblower stimmt dem zu oder
- es handelt sich um eine Weitergabe an professionelle Berater des Unternehmens oder des Whistleblowers, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, und nur in dem Umfang, der für einen rechtmäßigen Zweck erforderlich ist.
Das Unternehmen ergreift keine disziplinarischen oder sonstigen nachteiligen Beschäftigungsmaßnahmen gegen einen Whistleblower als Vergeltung dafür, dass er in gutem Glauben Unregelmäßigkeiten gemeldet oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung, Ermittlung, Anhörung oder einem Gerichtsverfahren, bei dem es um Unregelmäßigkeiten geht, in gutem Glauben wahrheitsgemäße Informationen erteilt hat. Ein Whistleblower, der wissentlich Unregelmäßigkeiten nicht wahrheitsgemäß und in gutem Glauben oder auf rücksichtslose oder leichtfertige Weise meldet, kann jedoch mit rechtlichen und/oder disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung belegt werden.
18. Sanktionierte Länder, eingeschränkte Parteien und Anti-Boykott
nLighten verpflichtet sich, seine Geschäfte in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu führen, die für Geschäfte mit sanktionierten Ländern, eingeschränkten Parteien und Anti-Boykott gelten. Mitarbeiter, leitende Angestellte oder Direktoren, unabhängig von ihrem Standort, dürfen keine Geschäfte mit Ländern tätigen, die geltenden nationalen EU- oder UN-Embargos oder Handelssanktionen unterliegen.
nLighten wird keine geschäftlichen Vereinbarungen mit einer Partei treffen, die auf einer Liste der eingeschränkten Parteien steht. nLighten wird in Bezug auf Dritte, mit denen nLighten Geschäfte tätigt, eine angemessene Sorgfalt walten lassen. Die EU-Liste der sanktionierten Länder und eingeschränkten Parteien finden Sie auf der Sanktionskarte der EU.
19. Bekämpfung der Geldwäsche
Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren von nLighten dürfen weltweit keine Transaktionen mit Geldern aus illegalen Aktivitäten durchführen oder erleichtern. nLighten muss alle anwendbaren Anti-Geldwäsche-Gesetze, -Regeln und -Vorschriften aller Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind, einhalten. Daher müssen wir alle Zahlungen und Transaktionen mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Vertretern und verbundenen Unternehmen sorgfältig prüfen. Wir werden keine Gelder annehmen oder Zahlungen leisten, die aus illegalen Aktivitäten stammen oder den Anschein erwecken, aus solchen Aktivitäten zu stammen. Die Beteiligung an Geldwäscheaktivitäten kann für nLighten und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren Strafen nach sich ziehen, einschließlich empfindlicher Geldstrafen und Haftstrafen.
20. Verzicht auf diesen Kodex
Ein Verzicht auf diesen Kodex für Direktoren oder leitende Angestellte kann nur durch den Vorstand erfolgen und ist unverzüglich gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen offenzulegen.
21. Meldung von rechtswidrigem oder unethischem Verhalten
Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren werden ermutigt, mit der Rechtsabteilung oder einem leitenden Angestellten von nLighten über jegliches illegale oder unethische Verhalten zu sprechen, das sie beobachten, oder wenn sie Zweifel über die beste Vorgehensweise in einer bestimmten Situation haben. Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren können Verstöße oder vermutete Verstöße gegen diesen Kodex, einschließlich betrügerischer Buchführung und Rechnungsprüfung, anonym über die Hotline melden.
nLighten duldet keine Vergeltungsmaßnahmen für die Meldung von Fehlverhalten durch andere, die in gutem Glauben erfolgt. Alle Meldungen über die Hotline werden auf Wunsch des Meldenden vertraulich behandelt. Vergeltungsmaßnahmen oder nachteilige Maßnahmen gegen eine Person, die ein Integritätsproblem anspricht oder bei dessen Lösung hilft, sind streng verboten. Von Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren wird erwartet, dass sie bei internen Untersuchungen von Fehlverhalten kooperieren.
22. Durchsetzung
Der Vorstand legt die Maßnahmen fest, die bei Verstößen gegen diesen Kodex zu ergreifen sind, oder benennt geeignete Personen, die diese Maßnahmen festlegen. Diese Maßnahmen müssen geeignet sein, von Fehlverhalten abzuschrecken und die Verantwortlichkeit für die Einhaltung dieses Kodex und dieser zusätzlichen Verfahrensregeln zu fördern, und können die schriftliche Benachrichtigung der betreffenden Person, dass der Vorstand (oder ein von ihm beauftragter Vertreter) einen Verstoß festgestellt hat, die Degradierung oder Versetzung der betreffenden Person, die Suspendierung mit oder ohne Fortzahlung der Bezüge oder Vergünstigungen und die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Position der betreffenden Person umfassen. Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen in einem bestimmten Fall angemessen sind, berücksichtigt der Vorstand (oder der von ihm beauftragte Vertreter) alle relevanten Informationen, einschließlich der Art und Schwere des Verstoßes, ob es sich um einen einmaligen oder wiederholten Verstoß handelt, ob der Verstoß offenbar vorsätzlich oder versehentlich begangen wurde, ob die Person vor dem Verstoß über die richtige Vorgehensweise belehrt wurde und ob die Person in der Vergangenheit bereits andere Verstöße begangen hat.